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Gutscheine verfallen nach drei Jahren
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Nichts wünschen wir Deutsche uns zu Weihnachten lieber als Geschenkgutscheine. Die müssen wir nach dem Fest wenigstens nicht wieder umtauschen... Aber auch für Gutscheine gelten Regeln (Quelle: Verbraucherzentrale):
- Gutscheine haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren
- Manche Anbieter unterschreiten die Frist von drei Jahren - zu kurze Fristen sind allerdings unwirksam
- Bei Fristen unter drei Jahren hat der Besitzer Anspruch auf Erstattung des Geldwerts (ggf. abzüglich entgangenen Gewinns des Händlers)
- Gutscheine können auch schrittweise eingelöst werden - wenn dies für den Händler zumutbar ist und keinen Verlust bedeutet
Ausführliche Informationen dazu findet Ihr hier.
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