Gutscheine: Das müsst Ihr beachten

Sie sind zu Weihnachten der Klassiker: Gutscheine. Aber wenn Ihr sie geschenkt bekommt, solltet Ihr sie nicht zu lange ungenutzt lassen. Alles Wichtige zum Thema lest Ihr hier.

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Gutscheine verfallen nach drei Jahren

Nichts wünschen wir Deutsche uns zu Weihnachten lieber als Geschenkgutscheine. Die müssen wir nach dem Fest wenigstens nicht wieder umtauschen... Aber auch für Gutscheine gelten Regeln (Quelle: Verbraucherzentrale):


  • Gutscheine haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren
  • Manche Anbieter unterschreiten die Frist von drei Jahren - zu kurze Fristen sind allerdings unwirksam
  • Bei Fristen unter drei Jahren hat der Besitzer Anspruch auf Erstattung des Geldwerts (ggf. abzüglich entgangenen Gewinns des Händlers)
  • Gutscheine können auch schrittweise eingelöst werden - wenn dies für den Händler zumutbar ist und keinen Verlust bedeutet


Ausführliche Informationen dazu findet Ihr hier.

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