
30 Fälle
Ein Bochumer Heilpraktiker steht vor dem Landgericht, weil er mutmaßlich illegal Botox-Spritzen gesetzt haben soll. In rund 30 Fällen soll er das Zellgift von einer bereits verurteilten Apothekerin aus Witten bezogen haben. Die Anklage wirft ihm vor, über 12 Patienten ohne ausreichende Aufklärung Spritzen in die Lippen, ins Gesicht oder in die Stirn gesetzt zu haben. Dabei soll er verschwiegen haben, dass Heilpraktikern solche Eingriffe rechtlich nicht gestattet sind.
Nur Ärzte dürfen Botox spritzen
Der Betreiber eines Naturheilzentrums verteidigte sich vor Gericht mit der Aussage, ihm sei bei Informationsveranstaltungen versichert worden, dass Heilpraktiker Botox-Spritzen setzen dürften. Tatsächlich ist es jedoch so, dass der Kauf und die Anwendung von Botox ausschließlich Ärzten vorbehalten sind. Heilpraktiker dürfen solche Behandlungen nicht durchführen, was die rechtliche Grundlage der Anklage bildet.
Die Wittener Apothekerin, die das Botox geliefert haben soll, wurde bereits verurteilt.