In Bochum darf gekifft werden

Am 01.April ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Das heißt, dass auch hier in Bochum legal gekifft werden darf. Welche Regeln jetzt gelten, wo das kiffen verboten ist und welche Argumente es für und gegen die Legalisierung gibt, erfahrt ihr hier:

Cannabis wird von einer Pflanze gepflückt.

Hier ist das Kiffen in Bochum erlaubt

Auch in Bochum ist der Besitz und Konsum an einige Regeln und Vorschriften geknüpft. So ist Cannabis immer noch nicht frei verkäuflich. Cannabis darf entweder selbst angebaut oder in so genannten "Cannabis Social Clubs" an Mitglieder ausgegeben werden. Jede erwachsene Person darf maximal 25 Gramm des Rauschmittels besitzen und drei Pflanzen selbst anbauen. Streng verboten ist das Konsumieren von Cannabis in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen. In einem Umkreis von 100m bzw. in Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Kitas und Sportplätzen ist jegliche Art des Cannabiskonsums verboten. Auch in Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden. Auf der Website "Bubatzkarte.de" könnt ihr genau sehen, in welchen Bereichen der Konsum erlaubt oder verboten ist.

Teillegalisierung trifft in Bochum auf gemischte Meinungen

Bei den Parteien in Bochum gibt es sehr verschiedene Meinungen zum neuen Cannabisgesetz. So befürchten Legalisierungs-Gegner, dass durch die Teillegalisierung die Folgen des Cannabiskonsums verharmlost werden könnten. Außerdem wird angezweifelt, dass die Vorschriften auch kontrolliert werden können.

Warten wir mal ab, was hinter dem 100-Meter-Umkreis an Bochumer Schulen zukünftig passiert. Wir glauben nicht, dass unsere Polizei und die Ordnungskräfte in der Lage sein werden, diese Vorgaben […] zu überprüfen, beziehungsweise einschreiten zu können. - Marcus Stawars CDU-Ratsabgeordneter

Befürworter des neuen Gesetzes, sehen darin vor allem die Gelegenheit, den kriminellen Schwarzmarkt aufzulösen.

„Ich glaube, der Schwarzmarkt wird auf jeden Fall deutlich ausgedünnt werden, bekämpft werden, es ist ja der Spruch damit verbunden, „Macht den Dealer arbeitslos“, und genau das soll die […] Teil-Legalisierung bringen.“ - Léon Beck FDP-Ratsabgeordneter

Außerdem wird auf das Recht auf Selbstbestimmung hingewiesen.

„…und es ist auch im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaft: Warum wollen wir volljährigen Bürgern, die eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können, vorenthalten zum Beispiel einen Feierabend-Joint zu konsumieren?“ - Max Lucks, Bundestagsabgeordneter der Grünen Bochum

Krisenhilfe e.V. Bochum begrüßt Teillegalisierung

Bei der Krisenhilfe e.V. Bochum wird u.a. Menschen mit Drogensucht Hilfe angeboten. Dort wird das neue Cannabisgesetz begrüßt. Durch die Teillegalisierung erhoffen sie sich, dass es Betroffenen von Drogenproblemen einfacher fällt, darüber zu reden. Die Befürchtung vieler, dass mit Cannabis eine Einstiegsdroge legalisiert wird, teilt die Krisenhilfe e.V. nicht.

„Dabei gibt’s natürlich immer die Sorge, dass Cannabis als Einstiegsdroge gilt – das hält sich auch im Mainstream hartnäckig, ist aber längst auch wissenschaftlich widerlegt. Fakt ist, dass ein Großteil der Cannabis-Konsument*innen NICHT auf andere Drogen umsteigt, sondern bei dieser Droge bleibt.“ – Jan Weweder, Krisenhilfe e.V. Bochum

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