
Urteil zu Pädophilen-Chat eines Bochumers
Nach einem Pädophilen-Chat um den sexuellen Missbrauch eines Kindes ist ein Bochumer vom Landgericht verurteilt worden. Die Richterinnen haben eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Verabredung zu einem Verbrechen verhängt. Damit ist das Urteil über ein Jahr höher als die Forderung des Staatsanwalts. Der Mann habe mit einem mittlerweile in Wuppertal verurteilten Pädophilen gechattet und sich zum gemeinsamen Missbrauch des Jungen verabredet, so die Kammer. Im Prozess hatte der Angeklagte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.
Angeklagter hielt Chat für nicht real
Im Gerichtsprozess hatte der angeklagte Bochumer auf Unschuld plädiert. Die Inhalte im Chat seien laut Verteidiger lediglich moralisch unschön gewesen. Außerdem habe der Angeklagte die Online-Gespräche nur für als Auslebung von Fantasien wahrgenommen - nicht als reales Vorhaben. Dieses Argument hielt das Gericht für völlig unglaubhaft. Dass es schließlich nicht zu der Verabredung kam, ändert auch nichts an der Strafbarkeit.