Koch darf erstmal bleiben

Arbeitsgenehmigung verlängert

Haus Kemnade
© Stadt Bochum

Der 25-jährige Kurde aus dem Irak, der als Küchenhilfe im Haus Kemnade arbeitet, darf vorerst weiter in Deutschland bleiben. Seine Arbeitsgenehmigung wurde bis zum 14. Februar 2020 verlängert, somit wird er für ein weiteres halbes Jahr hier geduldet. Was dann mit ihm passiert, wird kurzfristig entschieden. Ab Januar gibt es nämlich eine Gesetzesänderung. Dann dürfen Flüchtlinge, die eine feste Arbeit haben und nachweislich gut integriert sind, unter bestimmten Bedingungen hier bleiben. Dafür ist aber eine Einzelfallprüfung notwendig.

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