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Mann beim Unterschreiben des Heil- und Kostenplanes
© Jürgen Fichie/Fotolia
Mann beim Unterschreiben des Heil- und Kostenplanes
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Krankenversicherung in Bochum

Ab dem 1. Januar 2026 gibt es wichtige Änderungen bei der Krankenversicherung, die auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bochum betreffen. Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, wird angehoben.

Veröffentlicht: Mittwoch, 17.12.2025 14:52

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Neue Versicherungspflichtgrenze ab 2026

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Die Versicherungspflichtgrenze steigt von bisher 73.800 Euro auf 77.400 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wer mehr als 77.400 Euro im Jahr verdient, muss nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Für Beschäftigte, die weniger als 77.400 Euro verdienen und bisher privat versichert waren, gilt ab 2026 wieder die Versicherungspflicht in der GKV. Ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ist dann möglich. Besonders wichtig ist dies für Personen unter 55 Jahren, da ein Wechsel zurück in die GKV ab diesem Alter nahezu ausgeschlossen ist.

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