
Flucht aus dem Gewahrsam sorgt für Großeinsatz
Ein 19-jähriger Bochumer muss in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Das hat das Landgericht Bochum angeordnet. Der junge Mann leidet an einer schizo-affektiven Psychose und gilt nach Einschätzung des Gerichts als schuldunfähig. Auslöser des Verfahrens war eine aufsehenerregende Flucht aus dem Polizeigewahrsam. Zuvor war der 19-Jährige der Polizei aufgefallen, weil er Beamten den Mittelfinger gezeigt hatte. Bei der anschließenden Ingewahrsamnahme leistete er massiven Widerstand. Schließlich gelang ihm unter ungewöhnlichen Umständen die Flucht.
Dachziegel auf Polizisten geworfen
Der Mann kletterte auf ein Hausdach und stand dort nur noch in Unterhosen. Von oben warf er mehrere Dachziegel in Richtung der Einsatzkräfte. Dabei wurde zwar Sachschaden verursacht, die Polizisten blieben jedoch unverletzt. Der Vorfall sorgte für großes Aufsehen und einen umfangreichen Polizeieinsatz.
Gericht sieht hohe Wiederholungsgefahr
Im Prozess ging es zuletzt um die Frage, ob die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das lehnte das Gericht ab. Nach Einschätzung der Kammer ist das Risiko zu hoch, dass der 19-Jährige weitere Straftaten begehen könnte.
Mit der Entscheidung soll sowohl der junge Mann selbst als auch die Öffentlichkeit geschützt werden.