Landgericht Bochum: Einweisung in die Psychatrie

Eine junge Bochumerin wurde vom Landgericht Bochum nach einem Messerstich in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Die Tat ereignete sich im August 2024.

© Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services

Tat und rechtliche Konsequenzen

Im August 2024 stach die 20-jährige Bochumerin ihrer Tante bei einer Übernachtung in Wattenscheid ein Messer in die Brust. Die Tante erlitt schwere Verletzungen an der Leber und dem Zwerchfell und musste sofort operiert werden. Die Frau wurde nicht für die Tat verurteilt, da die Staatsanwaltschaft von ihrer Schuldunfähigkeit ausging und keine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhob. Stattdessen wurde ein Sicherungsverfahren eingeleitet, um die Unterbringung in der Psychiatrie zu beantragen.

Diagnose und Einweisung

Das Landgericht stellte durch ein Gutachten fest, dass die Frau an paranoider Schizophrenie leidet und wies sie in die Psychiatrie ein. Die Tat musste dennoch nachgewiesen werden, da eine Zwangseinweisung nur bei Gefahr für die Allgemeinheit möglich ist. Zeugen berichteten, dass die Frau mehrfach Messer unter ihrem Bett gesammelt habe.

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