Landgericht Bochum: Neun Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs

Bis zur Vergewaltigung hat ein Mann aus Recklinghausen einen Jungen fast 500 Mal sexuell missbraucht. Das Landgericht Bochum verurteilte ihn deswegen zu einer Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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500 Mal sexuell missbraucht

Im Prozess um einen jahrelangen sexuellen Missbrauch hat das Landgericht Bochum den Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt. Danach hat der Recklinghäuser einen zu Beginn 13 Jahre alten Jungen knapp 500 Mal sexuell missbraucht. Das Gericht ist mit dem Urteil zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben.

Mann aus Recklinghausen schon wegen Kinderpornografie verurteilt

Genaue Details wollte das Landgericht Bochum zum Schutz des Opfers nicht nennen. Doch was geschildert wurde, zeichnet eine Tatbreite, die bis zur regelrechten Vergewaltigung reicht. Und das beinahe täglich zweieinhalb Jahre lang. Besonders deutlich machte dies ein Satz des Gerichts zu einem früheren Urteil gegen den Angeklagten wegen Kinderpornografie. Der Vorsitzende Richter sagte: „Morgens war er verurteilt worden, abends ging es weiter wie immer.“

Landgericht Bochum kritisiert Vorgehen der Verteidigung

Das Gericht hat die Verteidigung schwer gerügt. Sie habe Prozessverschleppung betrieben. Die Verteidiger hatten rund 30 Beweisanträge – teils sehr umfangreich – gestellt, nur um den Prozess zum Platzen zu bringen. Zu der Zeit war eine Richterin hochschwanger und die Verteidiger hätten darauf gehofft, dass ihr Mutterschutz das Verfahren torpediert. Doch die Richterin arbeitete beinahe bis das Kind geboren war und ging danach nur kurz in den Mutterschutz. Alle Fristen konnten gewahrt und der Prozess ohne Probleme fortgesetzt werden.

Angeklagter muss in anschließende Sicherungsverwahrung

Der Angeklagte hat einen zivilrechtlichen Vergleich mit dem Opfer abgeschlossen. Er will 35.000 Euro Schadensersatz zahlen. Doch mit momentan 20 Euro im Monat oder später vielleicht mal 40 lässt sich das wohl nie erfüllen. Insbesondere bei einem Mann, der in den letzten Jahrzehnten meist von Hartz IV gelebt hat und in den nächsten 10 Jahren im Gefängnis sitzen wird. Neben der Haftstrafe hat das Gericht jetzt auch die Sicherungsverwahrung verhängt. Heißt: der Mann bleibt auch nach der Verbüßung der Strafe in Gefängnis – auf unbestimmte Zeit.

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