
© helmutvogler - Fotolia
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Tat konnte dem Mann aus Bochum nicht nachgewiesen werden
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Die Staatsanwalt Bochum wollte den 47-jährigen Mann in einer geschlossenen Psychiatrie unterbringen mit der Begründung, dass er schuldunfähig sei, aber auch gefährlich für die Allgemeinheit. Dafür hatte jetzt das Bochumer Landgericht in einem so genannten Sicherungsverfahren verhandelt. Allerdings konnte die Tat nicht nachgewiesen werden, womit der Grund für die Einweisung gefehlt hat und der Mann jetzt nach über sieben Monaten vorläufiger Unterbringung wieder in Freiheit ist. In dem Haus in der Marienstraße in Wattenscheid hatte eine Nachbarin damals den Brand rechtzeitig entdeckt. Eine Matratze und eine Wand sollen gebrannt haben.
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