Landgericht Bochum: Urteil des Messerangreifers aufgehoben

Zum zweiten Mal steht ein Bochumer am Mittwoch wegen eines lebensgefährlichen Messerangriffs vor dem Landgericht. Der Mann war bereits vor über einem Jahr für die Tat verurteilt worden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil jedoch aufgehoben.

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Mängel im Urteil

Ursprünglich hatte das Schwurgericht 10 Jahre Haft und zusätzlich die Unterbringung in der Psychiatrie verhängt. Doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben - er verwies auf Mängel im Urteil, insbesondere auf Widersprüche in der Begründung. Der 34-jährige Angeklagte soll seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Goldhamme mit einem Fleischermesser elf - zum Teil sehr tiefe Stiche - versetzt haben. Daran wäre sie beinahe verblutet. In der Nähe waren aber Polizisten im Einsatz, die ihre Schreie gehört haben und sie retten konnten.  

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