
© Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services
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Nach Jugendstrafrecht verurteilt
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Das Landgericht hat einen jungen Bochumer unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern über Social-Media-Kanäle verurteilt. Der 22-jährige Mann hat eine Jugendstrafe von anderthalb Jahren mit Bewährung erhalten. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann 20 Jahre alt und somit noch Heranwachsender. Deshalb hatte das Gericht ihn nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
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Verurteilung auch wegen Kinderpornographie-Besitz
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Er soll damals unter einem Pseudonym Kontakt zu den Kindern geknüpft haben. Sie sollten ihm Nackt-Bilder und -Videos mit explizitem sexuellem Inhalt von sich schicken, wobei ihm dies in vielen Fällen gelungen sein soll. Neben diesen Taten ist der Bochumer auch wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilt worden.
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