Landgericht mildert Strafe für Scherenstecherin

Die Frau hatte vor zwei Jahren ihre Mutter erstochen. Zuerst hatte das Landgericht sie auch in die geschlossene Psychatrie eingewiesen. Nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hat, entschieden die Bochumer Richter jetzt anders.

Bezugsfertiges Justizzentrum
© Lutz Leitmann, Stadt Bochum

Das Landgericht hat die Strafe für eine wegen Totschlags verurteilte Bochumerin gemildert. Es hat die Strafe um vier Monate auf viereinhalb Jahre gesenkt. Die Frau hatte ihre Mutter im Oktober 2017 mit einer Schere erstochen. Neben der Strafmilderung hat die Kammer die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie aufgehoben. Zwar sei die Frau weiter psychisch krank, erklärte das Gericht. Aber ein neues Gutachten zeige, dass keine große Gefahr von ihr ausgehe. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil vom Mai 2018 aufgehoben.

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