Lebenslange Haft nach Bochumer Hustadt-Mord

Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten im Prozess um den Tiefgaragenmord in der Hustadt zu lebenslänglich wegen Mordes verurteilt. Zusätzlich hat die Kammer die besondere Schwere der Schuld und die Sicherungsverwahrung verhängt. Mehr hier.

© Photo Feats - Fotolia

Bochumer Tiefgaragenmord: Mindestens 20 Jahre Haft

Der vorsitzende Richter im Bochumer Landgericht sagte im Urteil, der Angeklagte sei ein Psychopath, vor dem die Öffentlichkeit geschützt werden müsse. Für den Angeklagten dürfte das eine lange Zeit in Haft bedeuten – mindestens 20 Jahre. Mit dem Urteil ist das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Tat sei eine eiskalte Hinrichtung gewesen, so der vorsitzende Richter. Und angesichts des letzten Wortes sei es umso mehr notwendig, die Öffentlichkeit zu schützen. Im letzten Worte hatte der 27-Jährige eingeräumt, bereits den Mord an seinem Vater und seinem Stiefvater geplant zu haben. Der Mann hatte im März Tage nach einem kleinen Streit im Straßenverkehr einen Mann in der Hustadt erschossen.

Weitere Meldungen

skyline