Maskenpflicht verlängert

Corona-Regeln im ÖPNV und in Geschäften

So siehts aus im ÖPNV

In Bussen und Bahnen wird die Maskenpflicht immer häufiger nicht beachtet. Das hat uns die Bogestra bestätigt. Das liege unter anderem aber auch daran, dass generell wieder mehr Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, als zu Beginn der Corona-Pandemie. Außerdem werden inzwischen ja auch wieder deutlich mehr Fahrten angeboten. Die Maskenpflicht im ÖPNV ist aber nach wie vor in der Corona-Schutzverordnung für NRW festgelegt. Deshalb appelliert die Bogestra an euch, die Masken auch nach wie vor zu tragen. Es sei nach wie vor wichtig, und vor allem solidarisch mit den anderen Fahrgästen. Die Maskenpflicht wird auch von den Kundenbetreuern und dem Ordnungsamt kontrolliert.



Zutrittsverbot trotz Attest?

Bochumer Geschäfte dürfen euch den Zutritt verweigern, wenn ihr keinen Mundschutz tragt. Das gilt auch dann, wenn ihr per Attest von der Maskenpflicht befreit seid. Das hat uns das NRW-Gesundheitsministerium bestätigt. An dieser Stelle greift das Hausrecht der einzelnen Geschäfte. Zwar ist in der Corona-Schutzverordnung genau geregelt, dass die Maskenpflicht nicht für Menschen mit gesundheitlichen Problemen gilt. Das Ministerium könne aber nicht bestimmen, wie einzelne Unternehmen ihre Angebote ausgestalten müssen. Das bedeutet, dass sie Kunden ohne Masken abweisen können. Auch wenn sie ein Attest vom Arzt haben.

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