
Mindestlohn steigt
In Bochum arbeiten rund 33.900 Menschen in einem Minijob. Für viele von ihnen bringt der Jahreswechsel ein kleines Einkommensplus. Grund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Dadurch steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro.
Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erhalten die meisten Minijobber den gesetzlichen Mindestlohn. Wer etwa zehn Stunden pro Woche arbeitet, hat ab Januar rund 47 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Die NGG ruft geringfügig Beschäftigte dazu auf, ihre Lohnabrechnungen zu überprüfen und darauf zu achten, dass die Erhöhung korrekt umgesetzt wird.
Gleiche Rechte wie andere Beschäftigte
Die Gewerkschaft betont, dass Minijobber keine Beschäftigten „zweiter Klasse“ seien. Auch sie hätten Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf Zuschläge, etwa bei Nacht- oder Wochenendarbeit. Außerdem gelte: Wer bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, müsse auch den gleichen Stundenlohn bekommen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang.
Viele Minijobs in der Gastronomie
Besonders verbreitet sind Minijobs in Bochum in der Gastronomie. Nach Angaben der NGG arbeiten dort knapp 4900 geringfügig Beschäftigte. Insgesamt sieht die Gewerkschaft die hohe Zahl an Minijobs jedoch kritisch. Sie verweist darauf, dass Minijobs reguläre sozialversicherungspflichtige Stellen verdrängen können und Beschäftigte dadurch schlechter abgesichert sind – etwa bei Rente, Pflege oder Arbeitslosigkeit. Die NGG fordert deshalb langfristig eine Reform des Systems. Aus ihrer Sicht sollte Arbeit auch bei geringer Wochenstundenzahl ab der ersten Stunde vollständig sozialversichert sein.