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Mögliche Sicherungsverwahrung am Landgericht Bochum
© Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services
Außenansicht vom Landgericht Bochum am Donnerstag, 4. April 2024. Sitzung der 11. großen Strafkammer: Prozessauftakt. Foto: Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services
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Mögliche Sicherungsverwahrung am Landgericht Bochum

Am Landgericht Bochum läuft ein Prozess wegen Kinderpornografie. Der Angeklagte ist bereits vorbestraft.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.03.2026 04:43

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130 Bilder auf seinem Handy gefunden

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Einem vorbestraften Bochumer droht wegen des Besitzes von Kinderpornografie jetzt die Sicherungsverwahrung. Auf seinem Smartphone sollen sich rund 130 Bilder mit explizitem Inhalt befunden haben. Zum Prozessbeginn vor dem Landgericht Bochum hat er sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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Mann schweigt teilweise

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Der Mann war bereits im April 2024 in einer Berufungsverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Trotzdem sollen Beamte in der Haft bei ihm die Bilder im Cache seines Handys gefunden haben. Als Wiederholungstäter droht dem Mann jetzt neben einer erneuten Strafe die Sicherungsverwahrung - sprich: er würde auch nach der Verbüßung der Haft auf unbestimmte Zeit im Gefängnis bleiben. Zu den Vorwürfen wollte der Angeklagte jetzt eigentlich schweigen. Er ließ sich aber doch zu der Äußerung hinreißen, dass da zu viele Sachen nicht passen würden.

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