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Justizzentrum Innenhof
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Der Mörder im Fall Rottstraße steht wieder vor dem Landgericht Bochum. Das neue Verfahren ist nötig, weil der Bundesgerichtshof das Urteil von vor gut anderthalb Jahren in Teilen aufgehoben hatte. In Frage gestellt wurde vor allen Dingen die Unterbringung des Mannes in einer Drogentherapie. Der Angeklagte sei möglicherweise gar nicht therapiewillig, heißt es zur Begründung. Ansonsten hat der BGH den Rest des Urteils größtenteils bestätigt. Der Mann ist damit rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 37-jährige hatte im Februar 2017 ein Rentner-Ehepaar in seiner Wohnung brutal überfallen. Beide sind gestorben.
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