Mord in Bochumer Tiefgarage: Neue Erkenntnis

Die psychologischen Gutachten bescheinigen dem Angeklagten im Prozess um den Tiefgaragenmord die volle Schuldfähigkeit.

Justizzentrum Bochum
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Der 27-jährige Angeklagte habe zwar eine Persönlichkeitsstörung. Aber es sei keine schwere Störung, wie sie das Gesetz für eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit fordere, so die beiden Sachverständigen heute (23.11. 2023).

Bochum: Angeklagter könnte Höchststrafe bekommen

Am Ende wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Höchststrafe für den Mann herauskommen - lebenslänglich. Es ist Mord angeklagt und es gibt keine Milderung, sei es eine psychische Störung oder Drogen und Alkohol. Neben den Gutachten haben die Anwälte des Haupangeklagten jetzt eine Aussage von ihm verlesen. Darin räumt er viele Tatumstände ein. Allerdings habe ihn das Opfer in der Hustadt schwer beleidigt, obwohl er den Mann mit einer Pistole bedroht habe. Laut Anklage soll er den Mann erschossen haben, weil er Tage zuvor einen Streit im Straßenverkehr mit ihm hatte. Das Gericht plant nächste Woche das Urteil zu sprechen.


Mord in der Hustadt: Ähnlichkeiten zu weiterem Mordfall in Dortmund

Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord in einer Tiefgarage in der Hustadt ist auch Verdächtiger in einem weiteren Mordfall. Das hat heute (17.10.) der Leiter der Bochumer Mordkommission als Zeuge vor dem Landgericht erklärt. Knapp ein Jahr vor der Tat in Bochum hatte es in Dortmund einen Fall gegeben, der deutliche Ähnlichkeiten aufweist.

Zum Beispiel: Schüsse auf eine Person im Auto, dabei auch zwei Nahschüsse. Eine ähnliche Tatwaffe. Ein ruhiger, abgebrühter Täter. Und: Das Handy des Angeklagten soll zur Tatzeit in der entsprechenden Funkzelle gewesen sein. Doch diese Hinweise reichen nicht, und mehr Beweise gibt es nicht. Daneben musste der Leiter der Mordkommission einräumen, dass trotz erster Hinweise der Fokus der Ermittlungen zunächst nicht auf dem Angeklagten lag. Man hielt eine solche Tat wegen eines simplen Verkehrsstreits für zu abwegig.

Hassbotschaften in Überwachungsaufnahmen

Im Prozess um den Mord in einer Tiefgarage in der Hustadt hat sich das Bochumer Landgericht heute (18.10.) mit Überwachungsaufnahmen des Hauptangeklagten beschäftigt. In den Gesprächen des 27-Jährigen finden sich jede Menge Hassbotschaften. So erzählt er, sobald man denen in den Kopf schieße, gebe es Ruhe. Die Audio-Aufnahmen waren oft nur schwer zu verstehen. Ihre technische Qualität war zum Teil sehr schlecht. Und der ständige Wechsel von türkisch und deutsch erschwerte die Sache zusätzlich.

Auch Raubüberfall auf Dortmunder Unternehmer steht im Raum

Im Prozess um den Mord in einer Tiefgarage in der Hustadt wurde heute (24.10.) über die zweite angeklagte Tat verhandelt. Der Hauptangeklagte soll gut drei Monate vor dem Mord in der Hustadt einem Dortmunder Unternehmer das Auto mit gezogener Schusswaffe geraubt haben. Das Motiv soll ein Vorfall gewesen sein, der viereinhalb Jahre zuvor passiert war. Da soll sich der 27-Jährige bei einem Autogeschäft mit dem späteren Opfer betrogen gefühlt haben. Deshalb soll der Unternehmer auf einer Liste des Angeklagten mit sogenannten Höllenmenschen gelandet sein. Bei dem Raub soll der Täter zwei Mal auf das Handy des Opfers geschossen haben. Das Opfer stand danach unter Schock, wie der Sohn heute berichtet hat.

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