Mord Rottstraße

Landgericht muss sich wieder mit Fall beschäftigen.


Justizzentrum Bochum
© Radio Bochum

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Mordfall Rottstraße in Teilen aufgehoben. Das oberste Gericht hat sich an der Unterbringung des Verurteilten in einer Drogentherapie gestoßen, die das Landgericht Bochum neben der lebenslangen Haftstrafe angeordnet hatte. Laut BGH dürfe das nur bei Angeklagten gemacht werden, bei denen eine Aussicht auf Erfolg bestehe und der Mann bereit dazu sei. Beides habe eine Gutachterin im Prozess klar verneint. Den Rest des Urteils hat der BGH im übrigen bestätigt. Der Täter hatte ein Rentnerehepaar im Februar 2017 in seiner Wohnung in der Rottstraße brutal ermordet.

Weitere Meldungen

skyline