Nach tödlichem Rennen in Bochum: Untersuchungshaft

Der tödliche Unfall in der Nähe des Ümminger Sees in Bochum ist die Folge eine illegalen Autorennens gewesen. Davon geht die Polizei Bochum aus. Der Fahrer des Unfallwagens muss jetzt in Untersuchungshaft.

Tödlicher Unfall Industriestraße Bochum
© Feuerwehr Bochum

Illegales Rennen in Bochum fordert 26-jähriges Todesopfer

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall am Ümminger See am frühen Sonntagmorgen sitzt der 20-jährige Autofahrer des Unfallwagens aus Bochum jetzt in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge. Der 20-Jährige und der 38-Jährige sollen sich nach bisherigen Ermittlungen der Polizei auf der Industriestraße ein illegales Autorennen geliefert haben. Ihnen drohen deshalb jetzt bis zu zehn Jahre Haft.

Polizei Bochum sucht Zeugen

Die Ermittler schließen inzwischen nicht mehr aus, dass sich der 20-Jährige mit einem 38-Jährigen schon vorher illegale Straßenrennen geliefert hat. Sie sucht jetzt dringend Zeugen, die den grauen Audi A6 und den schwarzen VW Golf vorher in der Nacht von Samstag auf Sonntag bei Straßenrennen gesehen haben. Sie bittet um Hinweise an die 0234 909-4105 oder -4441 (Kriminalwache) oder jede weitere Polizeidienststelle.

Polizei Bochum gibt Einzelheiten bekannt

Der 20-jährige Autofahrer aus Bochum hat bei dem Rennen wohl die Kontrolle über sein Auto verloren. Deshalb ist er über eine Verkehrsinsel gefahren, hat ein Schild gerammt und ist dann unter einen Sattelzugauflieger gerast. Sein 26-jähriger Beifahrer, ebenfalls aus Bochum, war wohl sofort tot. Der 38-Jährige andere Autofahrer hielt an und ist zurück zur Unfallstelle gekommen. Dann sind der 20-Jährige Autofahrer und der Beifahrer des 38-jährigen zu Fuß geflüchtet. Nach ihnen ist dann mit einem Hubschrauber gefahndet worden. Sie wurden kurz später gefasst. Beide Autos – ein Golf und ein Audi - sind sichergestellt worden. Jetzt kommen die beiden Autofahrer vermutlich in U-Haft. Sie sollen noch am Montagnachmittag vor Gericht vorgeführt werden.


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