Neue Regeln für Selbständige

Arbeitsagentur lockert Regeln

© Dietmar Wäsche / Funke Foto Services

Die Bochumer Arbeitsagentur lockert wegen der Corona-Krise die Regeln für freiwillig versicherte Selbständige. Wenn sie im Moment ihre Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht zahlen können, bekommen Selbständige einen Zahlungsaufschub bis maximal Oktober. Betroffene müssen sich deswegen auch nicht extra bei der Arbeitsagentur melden. Das wird später erledigt. Außerdem können sich Selbständige, die nach 12 Monaten Arbeitslosengeldbezug wieder Arbeitslosengeld beantragt haben, danach auch wieder freiwillig versichern. Das war bisher so nicht möglich. In diesem Fall gibt es eine Frist bis September 2020.


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