Neues Gutachten im Wattenscheider Cold Case

Im Mordprozess um einen Tötungsdelikt vor 29 Jahren in Wattenscheid fordert die Staatsanwaltschaft ein neues Gutachten wegen angeblicher Widersprüche im bisherigen Bericht.

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Tötungsdelikt in Wattenscheid vor 29 Jahren

Im Prozess um einen Tötungsdelikt vor 29 Jahren in Wattenscheid hat die Staatsanwaltschaft ein neues Gutachten beantragt. Der Grund: Angebliche Widersprüche im bisherigen Gutachten des Rechtsmediziners. Dieses hatte zur Freilassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft geführt.

Neues Gutachten von Staatsanwaltschaft

Der Angeklagte soll das Opfer damals mit 20 Messerstichen getötet haben. Eine Verurteilung ist nach so langer Zeit nur noch wegen Mordes möglich, da andere Straftatbestände verjährt sind. Das aktuelle Gutachten deutet jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit auf „nur“ einen Totschlag hin, was die Anklage gefährden könnte. Die Verteidigung kritisiert das Vorgehen scharf. Der Verteidiger erklärte, der Staatsanwalt könne nicht so lange Gutachten einholen, bis ihm das Ergebnis passe. Zudem wurden erst kürzlich – nach 29 Jahren – die Spuren unter den Fingernägeln des Opfers untersucht, jedoch ohne verwertbares Ergebnis.

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