Neues Verfahren zur tödlichen Hausexplosion in Bochum-Linden

Seit Donnerstag (24.10.) läuft am Landgericht Bochum das neue Verfahren um eine Hausexplosion in Linden. Die Länge der Haftstrafe muss neu verhandelt werden.

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Beginn des neuen Prozesses am Landgericht Bochum

Mit der Verlesung des früheren Urteils hat am Donnerstag (24.10.) das neue Verfahren um die tödliche Hausexplosion in Linden vom Januar 2023 begonnen. Der Angeklagte war vom Landgericht Bochum zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidigung hatte teilweise erfolgreich Revision eingelegt, sodass der Fall jetzt neu verhandelt wird.

Schuld des Angeklagten steht trotzdem fest

Der 52-jährige Angeklagte zeigte sich weiterhin erschüttert und beteuert, alles getan zu haben, nachdem ein Arbeitskollege Gas gerochen habe. Laut Urteil steht jedoch fest, dass er Sicherheitsvorschriften missachtet hatte. Er hatte eine Gasleitung durchbohrt. Das hatte zu einer Explosion geführt, bei der die Hausbesitzerin getötet wurde. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es im neuen Prozess nur noch um die Höhe der Strafe gehen soll, da im ersten Verfahren unter anderem zu wenig berücksichtigt wurde, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei.

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