NRW plant Epidemie-Gesetz – Corona-Update 30.03.20

Das Land NRW plant ein neues Gesetz. Am Mittwoch (01.04.) soll der Entwurf im Landtag vorgestellt werden. Die Folge: Abschlussprüfungen an Schulen könnten wegfallen, Geräte könnten sichergestellt und Ärzte verpflichtet werden.

© Land NRW / Uta Wagner

Das Epidemie-Gesetz könnte eine Art Notstandsgesetz werden. Damit könnten Behörden besondere Eingriffsmöglichkeiten gegeben werden. Ziel ist es aber auch, den Menschen und im besonderen Schülern und Studenten das Leben während der Corona-Pandemie zu erleichtern.

Der Gesetzentwurf ist schon durchgesickert. Demnach sollen Ärzte verpflichtet werden und medizinisches Material sichergestellt werden können. Außerdem könnten laut dem Entwurf an Haupt- und Realschulen die Abschlussprüfungen dieses Jahr ausfallen. Das neue Gesetz soll immer dann greifen, wenn es zu einer "Epidemischen Lage von landesweiter Tragweite" kommt. Die Feststellung einer solchen kann sowohl vom Bund als auch nur vom Land selbst kommen. 

Krankenhäuser

Im Falle einer Epidemie wäre das Gesundheitsministerium befugt, Krankenhäuser zur Schaffung von Behandlungskapazitäten zu zwingen. Die «Beteiligten des Gesundheitswesens» könnten unter anderem zu bestimmten Untersuchungen verpflichtet werden.

Medizinisches Material

Das Gesetz würde die Behörden berechtigen, "medizinisches, pflegerisches und sanitäres Material einschließlich der dazu gehörigen Rohstoffe sowie Geräte" bei Firmen sicherzustellen - und dann zu einem normalen Preis abzukaufen. Zudem könnte man Firmen verbieten, die Sachen an andere weiter zu geben.

Personal

Die Behörden könnten Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte verpflichten, mit gegen die Epidemie zu kämpfen. Voraussetzung – so der Gesetzentwurf: Die Landesregierung stellt formell einen «erheblichen Mangel» an Personal fest. Die Chefs der jeweiligen Personen könnten das nur verhindern, indem sie nachweisen, dass zum Beispiel ein Arzt in der aktuellen Lage in seinem Job unverzichtbar wäre.

Kreise, Städte und Gemeinden

Den Kommunen soll das neue Gesetz Beschlüsse im vereinfachten Verfahren ermöglichen. So könnte ein Stadtrat zum Beispiel schriftlich abstimmen, statt zusammen zu treten.

Schulen und Universitäten

Das Schulministerium soll berechtigt werden, dieses Jahr das Abschlussverfahren an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen auszusetzen. Sitzenbleiben könnte für dieses Schuljahr abgeschafft werden. Auch die Prüfungsregeln an Unis würden einmalig gelockert. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, dass dies greifen könnte, wenn der Schulbetrieb nicht ab dem 20. April wieder in vollem Umfang aufgenommen werden könnte. Das gleiche gelte für Hochschulen.

Verwaltung

Da im Fall einer Epidemie viele Menschen im Homeoffice arbeiten und schwer an Originaldokumente kommen beziehungsweise sie nicht persönlich beim Amt vorlegen können, sollen elektronisch versandte Sachen reichen. Behörden- und Postgänge könnten so vermieden und die Ausbreitung der Krankheit verringert werden.

Text mit Material der dpa

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