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Sportler können unter 2G trainieren
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Nach dem Urteil ist Breitensport in Innenräumen in NRW erlaubt - allerdings unter der 2G-Regel. Ein zusätzlicher negativer Corona-Test ist dagegen nicht mehr notwendig. Die Begründung der Richter: Das Land habe die Zugangsbeschränkungen für den gemeinsamen Sport in Innenräumen unklar formuliert.
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