OVG gibt Fitnessstudio aus Bochum Recht

Ein Bochumer Fitnessstudio hatte gegen die 2G+-Regel per Eilantrag geklagt und hat jetzt vom Oberverwaltungsgericht Recht bekommen.

Sportler können unter 2G trainieren

Nach dem Urteil ist Breitensport in Innenräumen in NRW erlaubt - allerdings unter der 2G-Regel. Ein zusätzlicher negativer Corona-Test ist dagegen nicht mehr notwendig. Die Begründung der Richter: Das Land habe die Zugangsbeschränkungen für den gemeinsamen Sport in Innenräumen unklar formuliert.

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