OVG gibt Fitnessstudio aus Bochum Recht
Veröffentlicht: Dienstag, 08.02.2022 17:19
Ein Bochumer Fitnessstudio hatte gegen die 2G+-Regel per Eilantrag geklagt und hat jetzt vom Oberverwaltungsgericht Recht bekommen.

Sportler können unter 2G trainieren
Nach dem Urteil ist Breitensport in Innenräumen in NRW erlaubt - allerdings unter der 2G-Regel. Ein zusätzlicher negativer Corona-Test ist dagegen nicht mehr notwendig. Die Begründung der Richter: Das Land habe die Zugangsbeschränkungen für den gemeinsamen Sport in Innenräumen unklar formuliert.