
Gericht stoppt gesplitteten Grundsteuerhebesatz
Die Bochum zieht in diesem Jahr nicht wie üblich im Februar die erste Rate der Grundsteuer ein. Auch die Grundsteuerbescheide für 2026 sind bislang nicht verschickt worden. Grund dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das den in Bochum eingeführten gesplitteten Grundsteuerhebesatz für unrechtmäßig erklärt hat. Bislang wurden Gewerbegrundstücke in Bochum deutlich höher besteuert als reine Wohngrundstücke. Nach dem Gerichtsurteil ist die Erhebung der Steuer ausgesetzt, bis eine neue rechtssichere Regelung gefunden wird. Wie die Stadt Bochum die Grundsteuer künftig erhebt, bleibt damit offen. Eine Entscheidung wird frühestens nach den Beratungen im März erwartet.
Kämmerin schlägt einheitlichen Hebesatz vor
Im März will Stadtkämmerin Eva Hubbert dem Stadtrat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorlegen. Sie favorisiert eine einheitliche Grundsteuer für Gewerbe- und Wohnimmobilien. Diese Lösung gilt als rechtlich belastbar, würde allerdings voraussichtlich zu höheren Grundsteuerzahlungen für Eigentümer von Wohnhäusern führen, mit möglichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.
Keine Mehrheit im Rat – Gespräche angekündigt
Politisch ist die Lage kompliziert. Eine klare Mehrheit für eine neue Grundsteuerregelung gibt es derzeit nicht. Die Linke lehnt jede Lösung ab, die Wohnen verteuert. SPD und Grüne verfügen im Rat nicht mehr über eine eigene Mehrheit und haben sich bislang nicht festgelegt. Die CDU signalisiert grundsätzlich Gesprächsbereitschaft. CDU-Fraktionschef Karsten Herlitz kündigte gegenüber Radio Bochum Gespräche mit anderen Parteien an. Zugleich machte er deutlich, dass seine Fraktion nicht lediglich als Mehrheitsbeschaffer dienen wolle. Eine Zustimmung der CDU zu Änderungen bei der Grundsteuer dürfte daher an politische Gegenleistungen geknüpft sein.