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Prozess nach Explosion am Bochumer Nordring gestartet
© Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services
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Prozess nach Explosion am Bochumer Nordring gestartet

Vor dem Landgericht Bochum hat der Prozess um die Explosion in einer Wohnung am Nordring begonnen. Der Angeklagte hat sich zum Auftakt teilgeständig gezeigt. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass die Vorwürfe rund um die Explosion zum Großteil eingeräumt werden. Den mitangeklagten Drogenhandel bestreitet er aber.

Veröffentlicht: Freitag, 08.05.2026 10:30

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Explosion in Bochumer Wohnung an Silvester

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Der Vorfall hatte sich in der Nacht zu Silvester am Nordring in der Bochumer Innenstadt ereignet. Laut Anklage soll der Bochumer in seiner Küche mit Pyrotechnik herumgebastelt haben. Dabei soll es zu einer heftigen Detonation gekommen sein. Die Explosion hatte massive Schäden verursacht: Die Wohnung des Angeklagten war nach Angaben aus dem Verfahren beinahe komplett verwüstet. Ein Fenster wurde samt Rahmen auf die Straße geschleudert. Feuerwehr, Polizei und Technisches Hilfswerk waren damals im Einsatz. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses wurden evakuiert.

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Angeklagter äußert sich noch nicht selbst

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Der Angeklagte selbst hat sich zum Prozessauftakt noch nicht persönlich geäußert. Das soll erst am nächsten Verhandlungstag passieren. Stattdessen sprach vor allem sein Verteidiger. Der erklärte unter anderem, dass der Drogenfund der Polizei nach der Explosion im Keller nicht dem Angeklagten zuzuordnen sei. Dieser Punkt ist für das Verfahren besonders wichtig: Für den angeklagten Drogenhandel ist im Vergleich zur Sprengstoffexplosion eine höhere Strafe möglich.

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Tod der Nachbarin laut Gericht geklärt

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Nach der Explosion war zunächst auch unklar gewesen, ob der Tod einer Nachbarin mit der Detonation zusammenhängt. Eine 70-jährige Frau aus einer angrenzenden Wohnung musste damals reanimiert werden und starb später im Krankenhaus. Dieser Punkt ist inzwischen geklärt: Nach Angaben aus dem Verfahren starb die Frau wenige Stunden vor der Explosion an einem Herzinfarkt. Ein direkter Zusammenhang mit der Detonation besteht demnach nicht.

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Bochumer ist einschlägig vorbestraft

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Der Angeklagte ist laut Gerichtsreporter einschlägig vorbestraft - sowohl wegen Rauschgift als auch wegen Sprengstoff. Der Prozess vor dem Landgericht Bochum wird fortgesetzt. Am nächsten Verhandlungstag soll sich der Angeklagte dann selbst zu den Vorwürfen äußern.

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