Prozess wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht Bochum

Die Leiterin einer Einrichtung in Bochum steht erneut wegen sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aufgehoben.

Bundesgerichtshof hatte erstes Urteil aufgehoben

Seit Dienstag (4.2.) steht die Leiterin einer Bochumer Einrichtung erneut wegen sexuellen Missbrauchs ihrer Tochter vor dem Landgericht Bochum. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil von zwei Jahren Haft ohne Bewährung aufgehoben, da die Aussage des Opfers nicht genügend gewürdigt worden sei. Die Tochter hatte damals vor Gericht mehr Taten geschildert, als noch bei ihrer Aussage bei der Polizei. Indirekt hatte sie damit eingeräumt, gelogen zu haben. Sie erklärte, die Angeklagte zunächst noch schützen zu wollen. Diese Aussage stellt das Gericht vor Herausforderungen.

Angeklagte hatte Geschlecht geändert

Die Angeklagte hat ihren Geschlechtseintrag geändert und ist seit Anfang des Jahres eine Frau. Verurteilt wurde sie noch als Mann. Auch als solcher soll sie vor dem Kind sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben. Sie schweigt weiterhin zu sämtlichen Vorwürfen.

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