
Angeklagter erschien nicht vor Gericht
Am Landgericht Bochum sollte ein Prozess wegen zweier Vergewaltigungen an einer Bochumerin beginnen. Der angeklagte 29-Jährige erschien jedoch nicht. Inzwischen ist klar, dass er nach Syrien geflohen ist. Der Mann war nicht zum ersten Mal wegen Taten gegen seine ehemalige Freundin aufgefallen. Er war bereits wegen Körperverletzung und Nötigung zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Als er diese Strafe vor zwei Monaten antreten sollte, trat er sie nicht an.
Attest aus Syrien geschickt
Das Landgericht Bochum erließ deshalb keinen neuen Haftbefehl. Nach Gerichtsangaben lag bereits ein Haftbefehl gegen den Mann vor, weil er sich dem Strafantritt entzogen hatte. Von Syrien aus soll der 29-Jährige ein Attest geschickt haben. Darin wird ihm eine bipolare affektive Störung bescheinigt, die ein Erscheinen vor Gericht unmöglich machen solle. Wie es mit dem Verfahren weitergeht, ist derzeit unklar.