
Hintergründe zum Fall am Landgericht Bochum
In Bochum wird ein Fall vor dem Landgericht aktuell neu aufgerollt. Eine 40-jährige Frau war vor knapp einem Jahr in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden, da sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen soll. Hintergrund dieser Entscheidung war ein Vorfall, bei dem die Angeklagte einer anderen Frau einen Einkaufstrolley geraubt haben soll. Bei der Tat soll die 40-Jährige der anderen Frau zudem zwei Faustschläge direkt ins Gesicht versetzt haben, um an die Beute zu gelangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses erste Urteil gegen die Frau nun jedoch aufgehoben.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Die Entscheidung der obersten Richter in Karlsruhe basiert auf einer rechtlichen Anforderung für die Unterbringung in einer Klinik. Ein Sachverständiger hatte der Frau zwar eine sogenannte schizo-affektive Störung mit manischen Schüben bescheinigt. Laut dem Bundesgerichtshof reicht diese Diagnose allein jedoch nicht aus, um jemanden dauerhaft in der Psychiatrie unterzubringen. Die Richter fordern, dass ein klarer Zusammenhang zwischen der psychischen Erkrankung und der konkreten Tat nachgewiesen wird.
Sicherheit der Öffentlichkeit im Fokus
In der neuen Verhandlung steht nun vor allem die Abwägung zwischen dem Freiheitsrecht der Angeklagten und dem Schutz der Bevölkerung im Mittelpunkt. Das Gericht muss prüfen, welche Risiken die Öffentlichkeit bei einer Freilassung der Frau in Kauf nehmen müsste.