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Revision nach Urteil am Landgericht Bochum
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Außenansicht vom Landgericht Bochum am Donnerstag, 4. April 2024. Sitzung der 11. großen Strafkammer: Prozessauftakt. Foto: Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services
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Revision nach Urteil am Landgericht Bochum

Das Landgericht Bochum hat am 26. September einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gehen jetzt in Revision.

Veröffentlicht: Sonntag, 05.10.2025 09:52

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Anklage: Missbrauch in über 120 Fällen

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Der 34-jährige Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll über Jahre hinweg seine beiden Stieftöchter in der Wohnung in Langendreer missbraucht haben. Die Mädchen waren zum Tatzeitpunkt zwischen sechs und zwölf Jahre beziehungsweise zwischen fünf und acht Jahre alt. Das ältere Kind soll die meisten Übergriffe erlitten haben. Die Anklage hatte dem Mann Missbrauch in über 120 Fällen vorgeworfen, darunter auch sehr schwere Taten, die bei Erwachsenen als Vergewaltigung gelten würden.


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Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafe gefordert

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Laut der WAZ hatte der Mann die Taten vor Gericht eingeräumt und das Urteil regungslos entgegengenommen. Dennoch hat er, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe von 9 Jahren gefordert, während das Gericht unter dieser Forderung blieb. Der Fall wird nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Der Mann bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.

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