Ruhr-Universität Bochum: Rechtsgutachten zu Künstlicher Intelligenz

Die Ruhr-Universität Bochum will aktuell klären, inwiefern Studierende Künstliche Intelligenzen im Studium nutzen dürfen. Vor allem bei benoteten Arbeiten ist der Rechtsrahmen rund um die Anwendung von Künstlicher Intelligenz aktuell ungeklärt. Ein Projektteam der Ruhr-Universität Bochum befasst sich damit.

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Ruhr-Universität Bochum: Chatroboter schreiben wissenschaftliche Arbeiten

Die Ruhr-Universität Bochum arbeitet gerade an einem Vorgehen zu Künstlicher Intelligenz. Die wird aktuell immer mehr zum Schreiben von wissenschaftlichen Texten genutzt. Studierende können zum Beispiel Chatroboter nutzen. Die verfassen dann Texte so, als seien sie von Menschenhand geschrieben. Kniffelig wird es, wenn diese Texte als Prüfungsleistungen benotet werden. Die Ruhr-Universität arbeitet deshalb gerade an einem Rechtsgutachten. Ein Projektteam überlegt, ob die Nutzung solcher Künstlichen Intelligenzen verhindert werden kann oder ob zum Beispiel die Eigenständigkeitserklärung an diese Bedingungen angepasst werden muss. Das Rechtsgutachten soll in den nächsten Wochen fertig werden. Die Klärung der Fragen rund um die Anwendung von Künstlicher Intelligenz an Hochschulen wurde vom NRW-Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Auftrag gegeben.

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