Scherenstecherin vor Gericht

BGH hat erstes Urteil zum Teil aufgehoben

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Zum zweiten Mal steht seit heute eine Bochumerin wegen Totschlags vor dem Landgericht. Sie war bereits im Mai vergangenen Jahres zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ihre Mutter mit einer Schere erstochen hat. Zusätzlich hatte das Landgericht Bochum sie wegen einer psychischen Erkrankung in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil teilweise aufgehoben. Insbesondere bemängelten die obersten Richter die Begründung für die Einweisung. Darüber wird jetzt neu verhandelt. In die Schlagzeilen geraten war der Fall unter anderem, weil die Angeklagte noch mehrere Tage neben der Leiche in der Wohnung gelebt hatte.

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