
© Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services
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Autos fahren vor dem Landgericht Bochum
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Haftstrafe bleibt bestehen
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Vor dem Bochumer Landgericht muss sich seit Mittwoch (29.10.) erneut ein mehrfach und einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter verantworten. Der Mann ist Mitte 2024 unter anderem wegen Kindesmissbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dagegen hatte der Bochumer zum Teil erfolgreich Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Sicherungsverwahrung aufgehoben. Die Begründung im ersten Urteil sei nicht ausreichend. Die Haftstrafe bleibt allerdings bestehen. Der Mann hatte trotz Kontaktverbots zu Minderjährigen über Chats versucht, Kinder zu Treffen, um sich dann an ihnen zu vergehen.
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