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Autos fahren vor dem Landgericht Bochum
© Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services
Autos fahren vor dem Landgericht Bochum
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Sicherungsverwahrung gegen Bochumer aufgehoben

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Bochumer Sexualstraftäter teilweise aufgehoben. Das Bochumer Landgericht hat die Entscheidung verlesen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.10.2025 12:36

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Haftstrafe bleibt bestehen

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Vor dem Bochumer Landgericht muss sich seit Mittwoch (29.10.) erneut ein mehrfach und einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter verantworten. Der Mann ist Mitte 2024 unter anderem wegen Kindesmissbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dagegen hatte der Bochumer zum Teil erfolgreich Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Sicherungsverwahrung aufgehoben. Die Begründung im ersten Urteil sei nicht ausreichend. Die Haftstrafe bleibt allerdings bestehen. Der Mann hatte trotz Kontaktverbots zu Minderjährigen über Chats versucht, Kinder zu Treffen, um sich dann an ihnen zu vergehen.

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