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Sicherungsverwahrung möglich: Mann aus Bochum kommt neun Jahre in Haft
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Sicherungsverwahrung möglich: Mann aus Bochum kommt neun Jahre in Haft

Er hat seine Tochter jahrelang schwer sexuell missbraucht: Jetzt könnte der Bochumer auf unbestimmte Zeit weggesperrt werden.

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Mögliche Sicherungsverwahrung wurde ergänzt

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Das ursprüngliche Urteil gegen den Mann aus Bochum bleibt bestehen: Für neun Jahre kommt er in Haft. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch auch als rechtskräftig bestätigt, es ging nur um die Frage nach der Sicherungsverwahrung. Das zweite Urteil wurde am Mittwoch am Landericht Bochum verhängt: Neun Jahre Gesamtfreiheitsstrafe - eine Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Das heißt: Während der Haftzeit wird sich zeigen, ob der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Eine Sicherungsverwahrung wird an die Haftzeit angehängt, ist zeitlich unbefristet und kann nur durch eine positive Prüfung beendet werden. Ob er die noch bekommt, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem davon, wie er sich im Strafvollzug entwickelt.

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Mann hat Tochter schwer sexuell missbraucht und Tat verbreitet

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Bereits das ursprüngliche Urteil gegen den Täter ist lang: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes, Herstellung kinderpornographischer Inhalte, besonders schwere sexuelle Nötigung. Und da hören die bestätigten Vorwürfe nicht auf. Der Bochumer hat seine Tochter, die damals im Alter von drei bis fünf Jahren war, schwer sexuell missbraucht und genötigt, unter anderem mit Fesselungen. Diese Taten hat er auch gefilmt und ins Internet gestellt.

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