Stadt Bochum impft jetzt gegen Omikron

Ab sofort bietet die Stadt Bochum Corona-Auffrischungs-Impfungen mit den neuen Omikron-Impfstoffen an. Termine könnt ihr jetzt im Gesundheitsamt vereinbaren. Die STIKO gibt Empfehlungen, für wen die Impfung sinnvoll ist. Wer das ist, lest ihr hier.

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Stadt Bochum impft mit Omikron-mRNA-Impfstoffen

Ab sofort bietet die Stadt Bochum Corona-Auffrischungs-Impfungen mit den neuen Omikron-Impfstoffen an. Ab heute, 21. September, können im Impfzentrum des Gesundheitsamtes, Westring 28, Zugang über Gustav-Heinemann-Platz, Auffrischungsimpfungen mit den zur Verfügung stehenden Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffen durchgeführt werden. Laut STIKO-Empfehlung von heute, 21. September, wird geraten, für alle Auffrischungsimpfungen (Booster) ab zwölf Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten, bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen.

Die STIKO spricht zu den COVID-19-Auffrischimpfungen (Booster) diese Empfehlungen aus

Allen Menschen ab zwölf Jahren wird grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem angepassten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.

Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischungsimpfung (4. Impfung) empfohlen:

  • Menschen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Menschen im Alter ab zwölf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patientinnen- bzw. Bewohnerkontakt
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Nur bei besonders gefährdeten Personen (z.B. hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es nach individueller ärztlicher Bewertung sinnvoll sein – abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) – nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischungsimpfung) noch eine weitere, also eine 5., Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.

Besteht im Alter von fünf bis elf Jahren eine besondere Indikation für die Durchführung einer Auffrischungsimpfung, sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.

Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Impfstellen findet ihr hier.

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