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Ab Montag, 27. April, gilt die Maskenpflicht in NRW. Wir haben die wichtigsten Antworten zur neuen Regelung.
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Wenn Ihr krankheitsbedingt keine Atemschutzmaske tragen könnt, solltet Ihr Euch eine entsprechende Bescheinigung besorgen. Die bekommt Ihr bei Eurem Hausarzt. Das empfiehlt die Stadt Bochum. Es ist zwar keine Pflicht, eine Krankheit nachzuweisen. Trotzdem könnte so eine Bescheinigung schnell für Klarheit sorgen, wenn Ihr dem Ordnungsamt ohne Maske auffallt. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, beim Einkaufen und beim Arzt gilt seit Montag.
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