Tauschplattformen: Was muss bei einem Wohnungstausch beachtet werden?

Hohe Mieten und hohe Immobilienpreise: Wenn als junge Familie Wohnraum gesucht wird, ist das nicht so einfach. Eine Idee, die dabei so ein bisschen helfen soll, ist der "Wohnungstausch".

Kurz formuliert steckt hinter der Idee des Wohnungstauschs: Alte Menschen, die in zu großen Wohnungen oder Häusern leben, tauschen mit jungen Familien, die etwas größeres benötigen. So einfach, wie es sich liest, ist es in der Praxis aber selbstverständlich nicht.

Experten der Fachzeitschrift "MieterZeitung" listen auf, was es beachten gibt, wenn sich jemand für einen Wohnungstausch auf dem freien Markt - Tauschbörsen wie "Wohnungsswap" oder "Tauschwohnung" sind damit gemeint - interessiert.

Wann ist ein Tausch zulässig?

Die Experten der "MieterZeitung" sagen, dass ein Tausch nur dann zulässig sei, wenn alle Mietvertragsparteien damit einverstanden sind. Ein Wohnungstausch ohne Genehmigung des Vermieters/der Vermieterin im Vorhinein könnte übrigens auch zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen.

Wann sollte der Vermieter/die Vermieterin ins Boot geholt werden?

Der "MieterZeitung" zufolge so schnell wie möglich. Sind Vermietende nicht einverstanden, seien jegliche Tauschgedanken auch gleich wieder beendet. Klare Absprachen würden daher schon möglichen Ärger im Anschluss vermeiden.


Kann ein Wohnungstausch zu höheren Mieten führen?

Laut "Mieterzeitung" ein klares Ja. Vermietenden stünde es nämlich frei, beim Tausch durch Vertragseintritt oder auch Neuabschluss Mieten zu erhöhen beziehungsweise die Bedingungen eines Vertrags zu ändern. Ein Beispiel wird genannt: Die Zustimmung zum Taush könnte auch von einer höheren Miete abhängig gemacht werden. Die Prüfung von Vertragsmodalitäten wird definitiv empfohlen.

Wie könnte ein Wohnungstausch rechtlich funktionieren?

Hierzu erklären die Experten, dass Vereinbarungen über einen Tausch getroffen werden müssten. Beispielsweise, dass beide in den jeweils anderen Mietvertrag eintreten. Oder Vorverträge abgeschlossen werden können. Ein "verbindliches Mietrecht" bestehe mit diesen Vorverträgen aber nicht. Die Empfehlung: "Mieterinnen und Mieter sollten daher unbedingt darauf achten, dass alle Vereinbarungen [...] hieb- und stichfest sind."

Wichtig: Städtische oder kommunale Tauschbörsen gibt es in NRW-Städten auch - beispielsweise für Düsseldorf oder Köln. Hier gelten aber in der Regel festgelegte Konditionen zum Tausch innerhalb des Bestandes.

Autoren: Joachim Schultheis & Sascha Faßbender

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