Urlaubsrecht in Corona-Zeiten

Tipps rund um den Urlaub von der Verbraucherzentrale

Gebuchte Pauschalreisen bis einschließlich 14. Juni 2020 können kostenfrei storniert werden. Darauf weist die Bochumer Verbraucherzentrale hin. Wegen der anhaltenden Corona-Krise hat die Bundesregierung die Reisewarnung bis dahin verlängert und deshalb bekommt man sein Geld zurück. Gutscheine von Reiseveranstaltern dürft ihr nach aktuell geltendem Recht ablehnen. Individuell gebuchte Reisen könnt ihr dagegen nicht automatisch kostenfrei stornieren. Bei Ferienunterkünften zum Beispiel über Portale wie AirBnB oder Fewo-direkt kommt es darauf an, wo die Feriendomizile liegen. Unter Umständen gilt hier ausländisches Recht. Bei Flugreisen kommt es darauf an, ob die Fluggesellschaft den Flug selbst abgesagt hat. Nur bei einer Absage bekommt ihr euer Geld zurück. Wenn ihr jetzt schon eure gebuchte Pauschalreise in den Sommerferien storniert, müsst ihr die vorher vereinbarten Stornogebühren zahlen. Auf die Reiserücktrittsversicherung solltet ihr euch in der Corona-Krise auch nicht verlassen. Sie springt nur im Krankheitsfall ein. Allerdings haben manche Versicherer Pandemien ausgeschlossen. Wenn ihr also an Corona erkrankt, könnte es sein, dass die Reiserücktrittsversicherung nicht greift. Bei weiterem Beratungsbedarf in Sachen Urlaubsreisen, könnt ihr euch telefonisch oder online an die Bochumer Verbraucherzentrale wenden.  

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