Urteil Axtangriff

4 Jahre Haft für Axtangriff

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Nach einem Axtangriff auf seinen schlafenden Nachbarn ist ein 22-Jähriger Bochumer vor dem Bochumer Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte soll nach einem Trinkgelage im vergangenen Dezember bei seinem Nachbarn Sturm geklingelt, die Tür aufgebrochen und dann mit der Axt zugeschlagen haben. Der auf der Couch liegende 21-Jährige erlitt schwere Verletzungen im Gesicht, an der Schulter und der Hand. Er musste mehrfach operiert werden. Im Prozess hatte der Angeklagte von einem echten Filmriss gesprochen. Wegen seiner psychischen Instabilität und seines exzessiven Alkoholkonsums muss er jetzt einen Teil der Strafe in einer geschlossenen Therapieeinrichtung verbringen.

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