
© Frank Oppitz/FUNKE Foto Services
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Im Prozess gegen drei Mitglieder des Rockerclubs „Freeway Riders“hat das Landgericht Bochum heute die Urteile gesprochen. Zwei haben Geldstrafen bis zu 4200 Euro erhalten – für den Besitz von Drogen und Waffen. Der Dritte ist freigesprochen worden.
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Erpressung konnte nicht bewiesen werden
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Ursprünglich waren sie wegen Drogen- und Waffenhandels sowie Erpressung eines früheren Mitglieds des Clubs angeklagt. Unter anderem sollten sie gedroht haben, dessen Freundin zu vergewaltigen, um von ihm 7.000 Euro zu erpressen. Doch das ließ sich nicht beweisen, da das ausgestiegene Mitglied die Aussage verweigert hat. Zwei der Angeklagten sollen Präsidenten eines Bochumer Chapters sein
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