Urteil im E-Scooter-Prozess

Haftstrafen wegen versuchten Mordes

Bezugsfertiges Justizzentrum
© Lutz Leitmann, Stadt Bochum

Wegen versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sind die beiden Angeklagten im E-Scooter-Prozess heute vom Bochumer Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der ältere von beiden muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, der jüngere drei Jahre. Er ist nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, da er zum Zeitpunkt der Tat erst 18 Jahre alt war. Beide haben Geständnisse abgelegt, das hat sich strafmindernd ausgewirkt. Außerdem waren beide stark betrunken. Sie sind deshalb auch dazu verurteilt worden, eine Alkohol-Entziehungskur zu machen. Sie bleiben beide so lange in Untersuchungshaft, bis Therapieplätze in einer JVA gefunden sind. Die beiden jungen Männer sollen einen 25 Kilo schweren E-Scooter vom Grummer Deckel auf die A40 geworfen haben. Nur durch Glück ist niemand verletzt worden.

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