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Verbraucherzentrale Bochum erklärt neues EU-Recht auf Reparatur
© VZ NRW/adpic
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Verbraucherzentrale Bochum erklärt neues EU-Recht auf Reparatur

Ab dem 31. Juli gelten neue EU-Regeln zum Recht auf Reparatur. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bochum aufmerksam.

Veröffentlicht: Donnerstag, 30.07.2026 14:48

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Hersteller müssen bestimmte Geräte reparieren

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Mit der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur, die in Deutschland ab dem 31. Juli 2026 gilt, werden Hersteller bestimmter Produkte stärker in die Pflicht genommen. Das betrifft Geräte, für die es bereits EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit gibt, zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Staubsauger und Smartphones. Für diese Produkte müssen Hersteller Reparaturen innerhalb einer angemessenen Zeit und zu einem angemessenen Preis anbieten. Außerdem müssen sie Ersatzteile vorhalten.

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Gewährleistung verlängert sich nach Reparatur

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Neu ist auch: Wenn sich Verbraucherinnen oder Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit für eine Reparatur entscheiden, verlängert sich die Haftungs- beziehungsweise Gewährleistungsfrist des Verkäufers einmalig um mindestens zwölf Monate. Das soll Reparaturen attraktiver machen und verhindern, dass Geräte vorschnell ersetzt werden.

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Verbraucherzentrale als Anlaufstelle

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Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Betroffene sich bei Problemen an ihre Beratungsstellen wenden können, etwa wenn ein Hersteller eine Reparatur verweigert oder es Streit über die Bedingungen gibt. Die neuen Regeln sollen insgesamt dazu beitragen, Elektroschrott zu vermeiden und Produkte länger nutzbar zu machen. Weitere Infos bekommt ihr auch hier.

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