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Geschwür war durch falsche Lagerung entstanden
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Am Mittwoch (8.1.) wurde am Amtsgericht Bochum das Verfahren um den Tod einer 84-jährigen Frau gegen die Zahlung von 500 Euro eingestellt. Die Enkelin der Verstorbenen war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie hatte ihre bettlägerige und demente Großmutter zuhause gepflegt und dabei ein Geschwür zu spät erkannt und falsch behandelt. Dieses Geschwür, das durch falsche Lagerung entstanden war, führte letztendlich zum Tod der 84-Jährigen. Ein Rechtsmediziner erklärte vor dem Bochumer Amtsgericht, dass insbesondere der Verwesungsgeruch der Wunde der Angeklagten hätte auffallen müssen. Dennoch sei die Frau auch ansonsten sehr krank gewesen, was die Situation zusätzlich erschwerte.
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