Viele Corona-Regeln in Bochum fallen

In Bochum fallen viele große Corona-Regeln. Ab Mittwoch (01.02.) gelten einige Corona-Maßnahmen in Bochum nicht mehr, unter anderem die Maskenpflicht in Bus und Bahn und die Isolationspflicht. Alle Einzelheiten und was Bochumer Unternehmen und Einrichtungen dazu sagen, lest ihr hier.

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Weniger Corona-Maßnahmen in Bochum

In Bochum gelten jetzt weniger Corona-Maßnahmen. Große Regeln fallen ab sofort weg. Ihr müsst keine Maske mehr im öffentlichen Nahverkehr tragen. Die Maskenpflicht für Züge oder Busse wird in ganz Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Außerdem entfällt unter anderem die Isolationspflicht. Die Test- und Quarantäneverordnung läuft aus. Damit müssen sich Corona-Erkrankte nicht mehr fünf Tage in Isolation begeben. Das Land NRW setzt dann auf Eigenverantwortung. Wenn ihr Corona-positiv seid, solltet ihr von selbst Rücksicht auf andere nehmen.

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV und der Isolationspflicht werden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten. 

Corona-Regeln gelten weiter in Bochumer Krankenhäuser und Pflegeheime

Die Corona-Schutzmaßnahmen in Bochum konzentrieren sich jetzt nur noch auf Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime. Der Bund und das Land wollen vor allem vulnerable Menschen schützen.

Diese Corona-Regeln gelten in Zukunft weiterhin bei uns in Bochum:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen. Besucher und Patienten müssen weiterhin eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet. 

Bochumer Betriebe: Corona-Infizierte sollen trotzdem Zuhause bleiben

Die Corona-Regeln in Bochum sind wesentlich lockerer, in vielen Bochumer Betrieben ändert sich aber trotzdem nichts. Die Sparkasse zum Beispiel möchte weiter, dass ihre Mitarbeiter:innen Zuhause bleiben, wenn sie Corona haben. Das sagt die Sparkasse auf Radio Bochum-Nachfrage. Für die Mitarbeiter:innen gibt es weiterhin Selbsttests. Sie können außerdem auch von Zuhause arbeiten, wenn sie sich gesund genug fühlen. Auch Bochumer Kindertagesstätten und Schulen appellieren an der Verantwortungsbewusstsein von Eltern: Wer ein Corona-krankes Kind hat sollte es am Besten Zuhause lassen und nicht in die Schule oder in die KiTa schicken.

"Wir würden gerne den Betrieb aufrecht erhalten. Wir haben jetzt schon einen Notbetrieb und würden ganz gerne, dass wirkliche nur gesunde Kinder und gesunde Erzieher hier vor Ort sind." - Erzieherin Bettina Thüner

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