Viele freie Nebenjobs bei Gastronomie in Bochum

Im Bermuda3Eck in Bochum sucht jeder Betrieb Arbeitskräfte. Auch Nebenjobber werden gebraucht. Wir fassen für euch zusammen, was Schüler und Studierende dabei beachten müssen.

Ein Kellner arbeitet an einer Bar (Symbolbild).
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Köche in Bochum gesucht

Jeder Betrieb im Bermuda3Eck in Bochum sucht aktuell Arbeitskräfte. Dabei geht es nicht nur um Kellner und Theken-Mitarbeitende, sondern auch um Köche, sagt Christian Bickelbacher von der ISG. Hier sei auch zu wenig ausgebildet worden. 300 fest zu besetzende Stellen gibt es bei Bickelbacher insgesamt. 40 davon sind aktuell frei, das ist mehr als jede Achte.

Kellnern in Bochum wieder mehr nachgefragt

Pro Woche kommen im ThreeSixty im Moment drei bis neun Bewerbungen rein. Das sei etwa der Stand wie vor Corona auch. Allerdings gibt es auch mehr Lücken. Während der Pandemie haben viele Mitarbeiter den Job gewechselt und wollen auch nicht wieder in die Gastro einsteigen. Noch ein Problem: Viele neue Kräfte halten nicht lange durch. Denn der Job in der Gastronomie ist hart. Viele haben sich die Arbeit anders vorgestellt und sind nach zwei Wochen wieder weg.

Das gilt für Schüler in Bochum

Einige Bochumer Schüler verdienen sich neben der Schule etwas dazu. Nebenjobs dürfen Schüler schon mit 13 Jahren machen. Das müssen aber einfache Jobs wie Babysitten oder Gassi gehen sein. Ab 15 dürft ihr dann richtig loslegen. Erlaubt sind zwar acht Stunden pro Tag - das darf die Schule aber natürlich nicht beeinträchtigen. In den Ferien ist das dann anders: Dann dürft ihr auch mehr verdienen. Normalerweise ist die Grenze bei 450 Euro. In den Ferien dürft ihr 20 Tage mehr Geld verdienen. Ansonsten gilt: Schüler und Schülerinnen dürfen nicht vor 6 Uhr und nicht nach 20 Uhr arbeiten. Bei einigen Branchen gibt es aber Sonderregelungen.

Das gilt für Studierende in Bochum

Bei Studierenden gibt es viele verschiedene Regelungen. Viele arbeiten aber als Werkstudenten. In den Semesterferien gelten für sie einige Sonderregelungen. Normalerweise dürfen Werk-Studis nur 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sieht das aber anders aus: Da gilt die Regeln nicht. Ihr dürft damit auch mehr verdienen. Insgesamt solltet ihr im Jahr aber nicht mehr als 10.000 Euro verdienen - sonst müsst ihr Einkommenssteuer bezahlen. Ihr könnt während der Semesterferien auch kurzfristig einen Job machen. Der muss auf 3 Monate oder 70 Tage im Jahr vertraglich befristet sein. Dabei dürft ihr so viel verdienen, wie ihr wollt. Die Lohnsteuer bezahlt der Arbeitgeber.

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