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USA Iran Konflikt Flagge
© Den Rozhnovsky / shutterstock.com
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Völkerrechtler aus Bochum: Angriffe auf Iran „verstoßen gegen das Gewaltverbot der UN-Charta“

Die Angriffe der USA und Israels auf den Iran sorgen weltweit für Diskussionen - auch in Bochum. Ein Völkerrechtler der Ruhr-Universität bewertet die Militärschläge klar als Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta und skizziert drei mögliche Szenarien für den weiteren Verlauf des Konflikts.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.03.2026 05:14

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Eskalation kam für viele Überraschend

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Die militärischen Angriffe der USA und Israels auf den Iran beschäftigen derzeit auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Bochum intensiv. Am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität häufen sich aktuell die Anfragen aus Medien und Öffentlichkeit.

Der Bochumer Völkerrechtler Joel Bella erklärt im Gespräch mit Radio Bochum: „Als Institut sind wir tatsächlich jetzt aktuell eingespannt durch viele Medienanfragen. Das Interesse ist natürlich sehr hoch an unserer Expertise zu diesem Thema. “Noch vor den Angriffen hatte es Gespräche zwischen den USA und dem Iran über ein neues Atomabkommen gegeben. Deshalb sei öffentlich eher von einer möglichen Entspannung ausgegangen worden, sagt Bella. „Aufgrund dieser Gespräche war tatsächlich zumindest die Meinung in der öffentlichen Darstellung eher so, dass es sich in Richtung einer Entspannung bewegt.“ Gleichzeitig habe sich in Geheimdienstkreisen bereits angedeutet, dass eine Eskalation möglich sein könnte. „Es ergibt sich wohl eher ein geteiltes Bild“, so Bella. Dass es tatsächlich zu Angriffen kommt, sei zwar nicht völlig ausgeschlossen gewesen - „in diesem Ausmaß wohl eher nicht“.

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Völkerrechtliche Bewertung eindeutig

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Aus völkerrechtlicher Sicht bewertet der Bochumer Wissenschaftler die Angriffe klar. Grundlage ist das Gewaltverbot der UN-Charta. „Die Gewaltanwendung ist im Völkerrecht grundsätzlich verboten nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta“, erklärt Bella. Zulässig sei militärische Gewalt nur in sehr engen Ausnahmefällen - etwa mit Mandat des UN-Sicherheitsrates oder zur Selbstverteidigung. Beides sei in diesem Fall nicht gegeben. Deshalb kommt der Bochumer Experte zu einer eindeutigen Einschätzung: „Der Angriff der USA und Israels verstößt gegen das Gewaltverbot aus Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, was eines der Grundpfeiler des modernen Völkerrechts ist.“

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Iran hat grundsätzlich Recht auf Selbstverteidigung

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Nach dem Angriff stehe dem Iran grundsätzlich ein Recht auf Selbstverteidigung zu, erklärt Bella. Dieses müsse aber verhältnismäßig bleiben. „Der Iran darf dieses Selbstverteidigungsrecht nicht gegen Drittstaaten einsetzen“, betont er. Da der Iran dies aber schon längst getan hat, verstößt der Iran seinerseits gegen das Völkerrecht.

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Drei mögliche Szenarien für den weiteren Verlauf

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Wie sich die Situation im Iran weiterentwickelt, lässt sich laut Bella nur schwer vorhersagen. Er sieht dennoch drei mögliche Szenarien. Ein mögliches Ziel der Angriffe sei ein politischer Machtwechsel im Iran. „Das Erste […] ist ein Regime-Change im Iran“, sagt Bella. Gelinge ein solcher Machtwechsel, könnte das zu einem schnellen Ende des Konflikts führen. Ein zweites Szenario wäre eine regionale Ausweitung des Krieges. Der Iran könnte etwa Energieinfrastruktur in der Region angreifen, um wirtschaftlichen Druck aufzubauen. Als dritte Möglichkeit nennt der Bochumer Wissenschaftler einen langen Krieg ohne klaren Ausgang. Aufgrund der geografischen Bedingungen sei der Iran militärisch schwer einzunehmen. „Das könnte dann für einen etwas längeren Krieg sprechen.“

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